Verkehrsbeschränkungen der Gemeinden Jonen, Oberlunkhofen und Rottenschwil im Gebiet Werd

Der motorisierte Verkehr im Gebiet Werd hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Durchschnittlich fahren heute rund 2’500 Fahrzeuge pro Tag durch den Weiler und über die angrenzenden Ausserortsstrecken, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt. Aufgrund der hohen zulässigen und gefahrenen Geschwindigkeiten des motorisierten Individualverkehrs besteht eine erhöhte Unfallgefahr und ein erhebliches Konfliktpotenzial mit dem Fuss- und Radverkehr, der ebenfalls deutlich angewachsen ist. Die drei Anrainergemeinden betroffenen Gemeinden Jonen, Oberlunkhofen und Rottenschwil begegnen den Sicherheitsdefiziten mit gemeinsamen Massnahmen zur Verkehrsberuhigung. Diese sehen vor, dass die Höchstgeschwindigkeit auf den Ausserortsstrecken auf 60 km/h reduziert wird. Betroffen davon sind die Gemeindestrassen Steinmatte (Rottenschwil), die Werdstrasse (Rottenschwil und Oberlunkhofen) sowie die Unterdorf- und Mattenhofstrasse (Jonen). Im Weiler Werd und im Abschnitt über die Werdbrücke soll künftig Tempo 30 gelten. Durch die niedrigeren Geschwindigkeiten werden die bestehenden Streckenverhältnisse (schmale Strassenbreiten, teilweise unübersichtliche Knoten) besser berücksichtigt und die Sicherheit für sämtliche Strassenbenützer erhöht. Die ihres Gemeindegebiet betreffenden Verkehrsbeschränkungen werden von den drei Gemeinden jeweils separat für ihr Gemeindegebiet verfügt.

Verkehrsbeschränkungen

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 hat der Gemeinderat Rottenschwil folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Einführung Tempo 30-Zone im Gebiet des Weilers Werd: Zonensignal Tempo-30-Zone (Signal 2.59.1) bzw. Ende Zonensignal (Signal 2.59.2) sowie Markierungen „Zone 30“, „30“, Rechtsvortritte bzw. Führungslinien und farbliche Gestaltung von Strassenoberflächen auf der Werdstrasse (Parzellen Nrn. 352, 383) sowie Parzellen Nrn. 382, 387, 401, 422, 428.

Höchstgeschwindigkeit Tempo 60 (Signal 2.30) ausserorts auf der Werdstrasse (Parzellen Nrn.352, 383, 439, 445) und der Steinmatte (Parzelle Nr. 346, 347, 380).

Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 (Signal 2.30) auf der Reussbrücke Werd (Parzellen Nrn. 439, 443, 445).

Vortritt vor dem Gegenverkehr (Signal 3.10) bzw. Dem Gegenverkehr den Vortritt lassen (Signal 3.09) auf der Reussbrücke Werd (Parzelle Nr. 443).

Projektauflage

Das Verkehrsgutachten vom 30. September 2025 inkl. der dazugehörigen Signalisationspläne kann während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei oder auf der Homepage der Gemeinde Rottenschwil eingesehen werden.

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau schriftlich beim Gemeinderat Rottenschwil einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf Einsprachen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

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