Versäuberung von Hunden
Der Gemeindeverwaltung wurde vermehrt gemeldet, dass Hundehalter/innen beim Versäubern der Hunde die Hinterlassenschaften einfach liegen lassen. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt versäubern respektive die Hundehalter sind gemäss Polizeireglement verpflichtet den Hundekot aufzunehmen und in den Robidog-Behältern zu entsorgen. Das Versäubern und frei laufenlassen auf Privatgrund Dritter sowie auf der gesamten Schulanlage ist nicht gestattet. Der Gemeinderat dankt allen pflichtbewussten Hundehalter/innen, die die Hinterlassenschaften ihrer Tiere aufnehmen und sachgerecht entsorgen.