Winterdienst; keine Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkieren
Im Hinblick auf die Schneeräumungs- und allgemeinen Winterdienstarbeiten werden die Motorfahrzeughalterinnen und -halter ersucht, ihre Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen abzustellen. Nebst der erheblichen Behinderung der Winterdienstarbeiten besteht auch die Gefahr der Beschädigung durch die Räumungsfahrzeuge oder durch beiseitegeschobene Schneemassen. Die Gemeinde lehnt jede Haftung für solche Schäden ab. Der Winterdienst dankt für das Verständnis.