Zählung leer stehender Wohnungen per 1. Juni 2019

Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Stichtag für die Erhebung ist jeweils der 1. Juni. Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen:

  • Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag unbesetzt aber bewohnbar sind und
  • die am Stichtag zu dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.

Hauseigentümer werden gebeten, leer stehende Objekte bis am 31. Mai 2019 der Gemeindekanzlei (Tel. 056 649 93 49 oder gemeindeschreiber@rottenschwil.ch) mitzuteilen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

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