Zählung leer stehender Wohnungen per 1. Juni 2024
Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Stichtag für die Erhebung ist jeweils der 1. Juni. Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen:
· Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag unbesetzt aber bewohnbar sind und
· die am Stichtag zu dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.
Hauseigentümer werden gebeten, leer stehende Objekte bis am 28. Mai 2023 der Gemeindeverwaltung Rottenschwil (Tel. 056 649 93 49 oder einwohnerdienste@rottenschwil.ch) mitzuteilen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.