Zahlungstermin Steuern

Die noch offene Steuerrechnung für das Jahr 2019 ist per 31. Oktober 2019 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2019 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5.1 % berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt. Besteht im Januar 2020 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen beträgt im Jahr 2019 noch 0.1 %. Verwenden Sie bitte für die Bezahlung der Steuern 2019 nur die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine. Wir danken Ihnen, dass Sie die Kantons- und Gemeindesteuern 2019 termingerecht bis zum 31. Oktober 2019 begleichen.

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