Zufahrt zur Waldhütte; Buechwald Änderung Zusatztafel Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:

  • Neue Zusatztafel lautet wie folgt „Waldstrasse, Militär gestattet, Zufahrt Waldhütte nur mit Bewilligung gestattet“ ersetzt die bestehende Zusatztafel „Waldstrasse, Zufahrt zum Waldhaus und Militär gestattet“

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Publikation vom 29. August 2019 bis 30. September 2019 im Amtsblatt des Kantons Aargau Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.

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