Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland

Genehmigung Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV)

Der Kommunale Gesamtplan Verkehr (KGV) der Gemeinde Rottenschwil wurde am 22. Dezember 2022 durch den Vorsteher des Departements Bau, Verkehr und Umwelt genehmigt. Genehmigt wurden die Ziele gemäss Kapitel 4 (Seite 17ff). Durch die Genehmigung des KGV werden die Zielsetzungen des KGV für den Kanton behördenverbindlich. Dies bedeutet, dass diese in weiteren Planungen berücksichtigt werden müssen. Zudem unterstützt der Kanton im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Gemeinden bei der Erreichung der Zielsetzungen des KGV. Die Festlegung der konkreten Massnahmen zur Zielerreichung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Gemeinde.

Beschluss Räumliches Entwicklungsleitbild (REL) und Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV)

Der Gemeinderat Rottenschwil hat am 11. Oktober 2022 das räumliche Entwicklungsleitbild (REL) beschlossen, welches die Grundlage für die Revision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland bildet. Das REL leistet eine Gesamtschau über das gesamte Gemeindegebiet und trägt so zur Schärfung des Gemeindeprofils bei, indem es eine räumlich-strategische Vorstellung davon vermittelt, wie sich die Gemeinde gesamthaft und in den verschiedenen Gebieten in den nächsten 25 Jahren entwickeln soll. Als Basis für die Erarbeitung diente der durchgeführte Workshop mit der Bevölkerung vom 14. September 2020. Das REL ist auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat den Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) beschlossen. Dieser wird nun dem Kanton zur Genehmigung eingereicht. In der Regel dauert die Genehmigung maximal zwei Monate. Anschliessend wird auch der KGV auf der Gemeindehomepage zur Verfügung gestellt.

Die Planungskommission wird nun anschliessend mit der Überarbeitung der Bau- und Nutzungsordnung beginnen.


Räumliches Entwicklungsleitbild und Kommunaler Gesamtplan Verkehr, Mitwirkungsverfahren und Informationsveranstaltung

Die Gemeinde Rottenschwil steht an der Schwelle einer entscheidenden Entwicklungsphase. Mit der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland sollen die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung in der Gemeinde geschaffen werden. Als Grundlage für die Revision der kommunalen Nutzungsplanung wurden vorgängig ein Räumliches Entwicklungsleitbild (REL) und ein Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV) erarbeitet. Das REL zeigt auf, wie sich die Gemeinde gesamthaft und in den verschiedenen Gebieten langfristig (bis 2040) entwickeln soll sowie welche Strategien und Massnahmen hierfür erforderlich sind. Im KGV soll die verkehrliche Entwicklung der nächsten 10 bis 15 Jahre ganzheitlich und in direkter Abstimmung mit der Siedlungsplanung antizipiert und gesteuert werden. Dadurch wird die Abstimmung zwischen Siedlung und Verkehr gewährleistet. Nach der erfolgten kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe des REL und des KGV im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens öffentlich aufgelegt (§ 3 Baugesetz, BauG; § 3 Abs. 1 Bauverordnung, BauV).

Die Unterlagen liegen vom Montag, 13. Juni 2022, bis Sonntag, 31. Juli 2022, in der Gemeindeverwaltung Rottenschwil zur Mitwirkung auf und können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Untenstehend finden Sie die Unterlagen in elektronischer Form. Zudem findet am Mittwoch, 15. Juni 2022, 19.30 Uhr, im Mehrzweckraum in Rottenschwil eine Informationsversammlung statt.

Hinweise und Änderungsvorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von allen interessierten Personen innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Rottenschwil, Hauptstrasse 21, 8919 Rottenschwil, eingereicht werden (§ 3 BauG, Art. 4 RPG). Ein entsprechendes Eingabeformular ist untenstehend aufgeschaltet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass REL und KGV nicht für die Eigentümer verbindlich sind. Sie dienen den Behörden als Grundlage für nachfolgende Planungen. Einwendungen im Sinne von § 24 Abs. 1 BauG sind entsprechend erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich, wenn die Unterlagen für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung erarbeitet wurden.


Umfrage Barriere Ziegelackerfeld

Im Rahmen der Erarbeitung des KGV wurde festgestellt, dass die Barriere im Ziegelackerfeld in der Bevölkerung umstritten ist. Die Gemeinde Rottenschwil möchte wissen, wie die ansässige Bevölkerung im Ziegelackerfeld zu einer Aufhebung bzw. Beibehaltung der Barriere steht. Sie erhalten deshalb vorliegendes Schreiben.

Wir bitten Sie, die nachstehenden Fragen zu beantworten und uns das Schreiben bis zum 31. Juli 2022 an die Gemeindeverwaltung zu retournieren. Die vorliegende Umfrage hat konsultativen Charakter. Die Resultate werden gesammelt im Rahmen des Verfahrens kommuniziert, einzelne Rückmeldungen sind nicht vorgesehen.

Gerne können Sie auch elektronisch an der Umfrage teilnehmen. Klicken Sie hier oder scannen Sie den nebenstehenden QR-Code um an der Umfrage teilzunehmen.

Scannen Sie den QR-Code, um zur Umfrage zur Barriere Ziegelackerfeld zu gelangen.


Workshop

Der Gemeinderat hat am 14. September 2020 mit der Bevölkerung einen Workshop zur Erarbeitung des räumlichen Entwicklungsleitbildes durchgeführt.


Planungsstart

Die Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2019 hat beschlossen, die kommunale Bau- und Nutzungsplanung zu revidieren. Für die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung hat der Gemeinderat eine Planungskommission eingesetzt. Die Kommission, mit Vertretern und Vertreterinnen aus dem Gemeinderat, der Verwaltung und der Bevölkerung, soll die Gesamtrevision begleiten und einzelne Sachfragen zu Handen des Gemeinderates vorbereiten. Ein wichtiger Punkt in der Raumplanung ist der haushälterische Umgang mit dem Boden und die Verhinderung der Zersiedlung. Ziel ist es, die raumplanerischen Weichen für die Zukunft zu stellen, damit die Gemeinde moderne Planungsinstrumente erhält, mit denen auch die nächste Generation Entscheidungen für eine lebenswerte Zukunft treffen kann. Gestützt auf das übergeordnete Raumplanungsgesetz hilft die Kommission bei der Grundlagenerarbeitung für sach-, richt-, raum-, verkehrs- und nutzungsplanerischen Entscheide. Die Überarbeitung der verschiedenen Zonen mit deren Bebauungsdichte ist eine weitere Aufgabe.


Planungskommission

Die Planungskommission besteht aus folgenden Personen:

  • Moor Daniel, Gemeindeammann, Präsident
  • Huber Peter, Gemeinderat
  • Burkard Cornelia, Gemeindeschreiberin
  • Anderegg Niels, Mitglied
  • Hagenbuch Franz, Mitglied
  • Nussbaum Hans Peter, Mitglied
  • Studer Yvonne, Mitglied
  • Walker Jürg, Mitglied
  • Weideli Martin, Mitglied
  • Luchsinger Daniel, Fachplaner BNO
  • Duss Adrian, Fachplaner BNO

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