Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung

Mehrzweckraum (Hauptstrasse 21, 8919 Rottenschwil)

Einwohnergemeindeversammlung

Das oberste Organ der Einwohnergemeinde ist die Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative) und wird gebildet durch alle stimmberechtigten Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens zwei Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Mai/Juni) und die Budget-Gemeindeversammlung (im November/Dezember).

Die wichtigsten Aufgaben sind:

    • Festlegung von Budget und Steuerfuss
    • Genehmigung der Gemeinderechnung
    • Beschlussfassung über öffentliche Bauvorhaben und Planungen
    • Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer
    • Erlass von Reglementen

Ortsbürgergemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist die Legislative auf Gemeindeebene und damit das oberste Organ der Gemeinde. Die Gemeindeversammlung wird durch den Gemeinderat einberufen. Jeder in der Gemeinde wohnhafte stimmberechtigte Ortsbürger kann an der Gemeindeversammlung teilnehmen. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens zwei Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Mai/Juni) und die Budget-Gemeindeversammlung (im November/Dezember).

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