Ortsbürgergemeindeversammlung

Mehrzweckraum (Hauptstrasse 21, 8919 Rottenschwil)

Die Gemeindeversammlung ist die Legislative auf Gemeindeebene und damit das oberste Organ der Gemeinde. Die Gemeindeversammlung wird durch den Gemeinderat einberufen. Jeder in der Gemeinde wohnhafte stimmberechtigte Ortsbürger kann an der Gemeindeversammlung teilnehmen. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens zwei Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Mai/Juni) und die Budget-Gemeindeversammlung (im November/Dezember).

Zurück

Auf unserer Webseite werden Cookies verwendet. Einige davon werden zwingend benötigt, während es uns andere ermöglichen, Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.

Diese Gruppe beinhaltet alle Skripte für analytisches Tracking und zugehörige Cookies.