Sperrgut-Sammlung
Alle brennbaren Einzelstücke, die das Mass von 100 x 50 x 50 cm und 25 kg nicht übersteigen, können mit einer Gebührenmarke versehen der normalen Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Am 2. September 2020 findet die jährliche Sperrgutabfuhr statt. Elektrogeräte gelten nicht als Sperrgut.
