Gemeindeversammlung
Das oberste Organ unserer Gemeinde
Die Gemeindeversammlung ist die Legislative auf Gemeindeebene und damit das oberste Organ der Gemeinde. Die Gemeindeversammlung wird durch den Gemeinderat einberufen. Jeder in der Gemeinde wohnhafte Stimmberechtigte kann an der Gemeindeversammlung teilnehmen. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens zwei Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Mai/Juni) und die Budget-Gemeindeversammlung (im November/Dezember).
Aufgaben
Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung sind in §20 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) aufgelistet. Einige Punkte sind untenstehend aufgeführt:
- Festlegung des Voranschlages und des Steuerfusses
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichts sowie der Gemeinderechnungen und Beschlussfassung darüber
- Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben
- Die Festlegung der Entschädigungen der Mitglieder des Gemeinderates
- Erlass und Änderung von Reglementen wie Bau- und Nutzungsordnung, Abwasserreglement, Abfallreglement usw.
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an Ausländer (Einbürgerungen)
Verfahren
Jeder Stimmberechtigte kann in der Gemeindeversammlung zu den in der Traktandenliste aufgeführten Sachgeschäften, zur Geschäftsordnung und zur Sache selbst Anträge stellen. Die Abstimmungen erfolgen offen, sofern nicht ein Viertel der Anwesenden geheime Abstimmung verlangt. Bei Stimmengleichheit in offener Abstimmung fällt der/die Vorsitzende den Stichentscheid. In geheimer Abstimmung kommt bei Stimmengleichheit kein Beschluss zu Stande. Die Stimmberechtigten haben ferner ein Vorschlags- und Anfragerecht. Die Gemeindeversammlung entscheidet abschliessend, wenn die beschliessende Mehrheit wenigstens ein Fünftel der Stimmberechtigten ausmacht. Andernfalls unterliegt jeder Entscheid mit Ausnahme der Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer dem fakultativen Referendum.