Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde?
Wir bitten Sie, sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen nach dem Wegzug bei der Abteilung Einwohnerdienste abzumelden.
Benötigte Unterlagen
- Wegzugsdatum und Wegzugsadresse
- Meldebestätigung
- Ausländerausweis (Ausländer)
Wegzug elektronisch vornehmen
Sie können Ihren Wegzug auf folgender Internetseite auch elektronisch vornehmen:
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.