Adressänderung / Umzug innerhalb Rottenschwil
Sie ziehen innerhalb Rottenschwil um?
Wir bitten Sie, sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen nach dem Umzug bei der Abteilung Einwohnerdienste mit folgenden Unterlagen zu melden:
SchweizerInnen
SchweizerInnen können einen Umzug auch telefonisch oder via E-Mail melden und müssen in diesem Fall die Unterlagen per Post zusenden.
- Meldebestätigung
- Mietvertrag / Bestätigung Vermieter
AusländerInnen
Für AusländerInnen ist ein persönliches Erscheinen am Schalter notwendig.
- Meldebestätigung
- Ausländerausweis
Adressänderung elektronisch vornehmen
Sie können Ihre Adressänderung auf folgender Internetseite auch elektronisch vornehmen: