Adressauskünfte

Gemäss den geltenden Gesetzten (Register- und Meldegesetzt und das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen sowie die Verordnungen darüber) dürfen wir über unsere Einwohner nur Auskünfte an Dritte geben sofern diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Für eine Adressauskunft benötigen wir:

  • Schriftliche Anfrage
  • Interessennachweis
  • CHF 20.00
  • Adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert

 

Es können keine telefonischen Auskünfte oder Auskünfte per E-Mail erteilt werden.

Zuständig

Einwohnerdienste