Erleichterte Einbürgerung

Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung muss beim Staatssekretariat für Migration (SEM) eingereicht werden. Die Gemeindekanzlei erteilt Ihnen gerne Informationen oder stellt Ihnen die nötigen Formulare zu.

Informationen des Staatssekretariat für Migration
Staatssekretariat für Migration SEM

Zuständig

Gemeindekanzlei

Auf unserer Webseite werden Cookies verwendet. Einige davon werden zwingend benötigt, während es uns andere ermöglichen, Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.

Diese Gruppe beinhaltet alle Skripte für analytisches Tracking und zugehörige Cookies.