Leumundzeugnis

Das Leumundszeugnis enthält folgende Angaben zur gesuchstellenden Person:

  • Hauptwohnsitz
  • Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde

Das Leumundszeugnis kann nur für Einwohnerinnen und Einwohner von Rottenschwil ausgestellt werden. Es kann am Schalter der Gemeindekanzlei bestellt werden.

Der strafrechtliche oder betreibungsrechtliche Leumund muss durch die entsprechenden Registerauszüge belegt werden.

Zuständig

Gemeindekanzlei